Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Klimaanlagen (Split- und Multi-Split-Systeme, Luft/Luft-Wärmepumpen), Energiespeichersystemen, technischen Geräten und Zubehör zwischen der Allaround Verdasol GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Privatkunden (Verbraucher gemäß § 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB).
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Ergänzend gelten die Bestimmungen des BGB und des HGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und betriebsfertige Übergabe der im Kostenvoranschlag aufgeführten technischen Geräte (einschließlich Klimaanlagen, Wärmepumpen, Energiespeichersystemen) sowie der vereinbarten Zusatzleistungen.
2.2 Nebenleistungen wie Netzanschluss, elektrische Zuleitungen bis zum Gerät, Dokumentation oder Zusatzarbeiten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Bei Klimaanlagen umfasst die Leistung die Montage der Innen- und Außeneinheit, die Verlegung der Kältemittelleitungen im vereinbarten Umfang, Dichtheitsprüfung, Evakuierung und Inbetriebnahme durch nach EU-Verordnung 2024/573 (F-Gase) zertifiziertes Personal.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden, den Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder die Zustellung der ersten Rechnung.
3.2 Für Unternehmer wird der Vertrag ebenfalls verbindlich mit Beginn der Durchführung der Leistung.
3.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Privatkunden: 30 % bei Vertragsabschluss, 60 % vor Lieferung der Hauptkomponenten, 10 % nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlage.
4.2 Geschäftskunden (Unternehmer): 60 % bei Auftragsbestätigung, 35 % vor Lieferung der Hauptkomponenten, 5 % nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlage.
4.3 Bei Klimaanlagen gilt abweichend: Die Zahlung erfolgt bei Auftragserteilung sicher und geprüft über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kredit-/Debitkarte, Klarna inkl. Ratenzahlung/Rechnung, PayPal, Apple Pay, Google Pay).
4.4 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (Privatkunden 5 Prozentpunkte, Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
§ 5 Liefer- und Montagebedingungen
5.1 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, einen sicheren Zugang zur Baustelle und zum Installationsort zu gewährleisten, geeignete bauliche Voraussetzungen (u. a. tragfähige Wand- bzw. Aufstellflächen für Klima-Innen- und -Außengeräte) bereitzustellen, Strom-, Wasser- und Internetanschlüsse bauseits zu stellen sowie bei Klimaanlagen erforderliche Zustimmungen Dritter (z. B. Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaft, Denkmalschutz-/Baubehörde) vor Montagebeginn beizubringen.
5.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder den Netzbetreiber berechtigen den Auftragnehmer, Fristen angemessen zu verlängern.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Geräte bis zur vollständigen Zahlung gegen Diebstahl, Feuer und andere Schäden zu versichern.
§ 7 Widerrufsrecht (nur für Privatkunden)
7.1 Kunden steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
7.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
7.3 Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten: Allaround Verdasol GmbH & Co. KG, Römerweg 56, 86391 Stadtbergen, E-Mail: widerruf@verdasol.de.
7.4 Folgen des Widerrufs: Im Falle eines Widerrufs erstattet der Auftragnehmer alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Privatkunden: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
8.2 Unternehmer: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
8.4 Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.5 Herstellergarantien (z. B. 5 Jahre auf Klimageräte) gelten ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers und können eine Registrierung und/oder regelmäßige Wartung voraussetzen. Sie bestehen neben der gesetzlichen Gewährleistung und werden nicht vom Auftragnehmer geschuldet.
§ 9 Anforderungen an den Anschlussplatz
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen baulichen und technischen Voraussetzungen für den Betrieb der gelieferten Geräte bereitzustellen.
9.2 Falls Anpassungen am Zählerschrank, der Entwässerung, dem Kondensatablauf oder dem Potentialausgleich erforderlich sind, trägt der Kunde die Kosten.
9.3 Sollte das Projekt nicht umsetzbar sein, entstehen Kosten in Höhe von EUR 400,00 netto für die Prüfung.
§ 10 Besondere Bedingungen für die Installation und den Betrieb der Geräte
10.2 Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragssimulationen sowie Angaben zu Effizienzwerten (SCOP/SEER) und Heiz-/Kühlleistungen sind theoretische bzw. Normwerte und keine Garantie; tatsächliche Werte hängen von Gebäude, Nutzung und Witterung ab.
10.3 Der Kunde sorgt für einen stabilen Internetanschluss am Standort der Geräte, sofern App-Steuerung oder Fernzugriff gewünscht ist.
10.5 Bei Klimaanlagen wählt der Kunde den Aufstellort des Außengeräts in eigener Verantwortung hinsichtlich Geräuschemissionen und nachbarrechtlicher bzw. öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z. B. Abstandsflächen, TA Lärm). Der Auftragnehmer berät hierzu, übernimmt jedoch keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit des gewählten Standorts.
10.6 Die Werksbefüllung mit Kältemittel deckt die herstellerseitig angegebene Leitungslänge ab; darüber hinausgehende Füllmengen sowie Mehrlängen an Leitungen, Kabeln und Kanälen werden nach Aufwand berechnet.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand ist Augsburg, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Aufschiebende Bedingung (KfW 458)
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der KfW beantragt bzw. zeitnah nach Vertragsschluss beantragen wird.
Dieser Kaufvertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit die KfW den Antrag auf Förderung aus dem Produkt 458 bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung).
Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.