Bis zu 70 % Förderung – so funktioniert's
Wichtig vorab: Diese Förderung gilt ausschließlich, wenn Ihre Klimaanlage als primäre Heizung einen fossilen Kessel ersetzt. Bei reiner Kühlung greifen die Voraussetzungen unten nicht – dafür gibt es eine eigene, ehrliche Alternative weiter unten auf dieser Seite.
Die Förder-Bausteine
+30 %
Grundförderung
Für alle, die ihre fossile Heizung durch eine förderfähige Wärmepumpe ersetzen.
+20 %
Klimabonus
Zusätzlich, wenn eine alte fossile Heizung (Öl/Gas) ausgebaut wird.
+30 %
Einkommensbonus
Für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen (zvE) bis 40.000 € pro Jahr.
+5 %
Effizienzbonus
Für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
Gedeckelt bei 70 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten je Vorhaben.
Voraussetzungen
- Anlage wird primaere Heizung (>= 65 % des Waermebedarfs)
- BAFA-gelistetes Geraet (Carrier 38WH-Serie, Daikin Perfera: gelistet)
- Bestandsgebaeude, Bauantrag > 5 Jahre
- Antrag VOR Auftragserteilung (Kauf mit aufschiebender Bedingung)
- Klimabonus nur bei Ausbau der alten fossilen Heizung
Der Antrag muss VOR der Auftragserteilung gestellt werden. Wir strukturieren den Kauf deshalb mit aufschiebender Bedingung – Sie gehen kein Risiko ein.
Beispielrechnung: 3 Zimmer, Premium
Ohne Einkommens- oder Effizienzbonus. Mit Einkommensbonus (zvE bis 40.000 €) und Effizienzbonus sind bis zu 70 % möglich.
In 2 Minuten prüfen, ob Ihre Situation förderfähig ist
Unser Festpreis-Rechner fragt alles Nötige ab – Gebäude, Heizung, Zimmer – und zeigt Ihnen direkt, ob und wie viel Förderung für Sie infrage kommt.
Festpreis berechnenReine Kühlung ohne Heizungstausch ist nicht KfW-förderfähig. Hier greift stattdessen: 20 % Steuerbonus auf Handwerkerleistung (§ 35a EStG), max. 1.200 EUR/Jahr.
Mehr zur Klimaanlage als Heizung lesen Sie unter /klimaanlage-zum-heizen, alle Pakete und Preise unter /pakete.
Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026; maßgeblich sind die KfW-Bedingungen.