KfW-Förderung für Ihre Klimaanlage in Neu-Ulm
Wird Ihre Klimaanlage als Luft-Luft-Wärmepumpe zur Hauptheizung, ist sie über das KfW-Programm 458 förderfähig – mit meist 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, im Maximalfall bis zu 80 %. Montiert wird durch geprüfte Kälte-Klima-Fachbetriebe in Neu-Ulm, die auch die förderrelevanten Nachweise dokumentieren.
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Die Förderhöhe seit dem 21. Juli 2026
Die Grundförderung liegt bei 30 % der förderfähigen Kosten. Wird dabei eine alte fossile Heizung ausgebaut, kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % hinzu, je nach Haushaltseinkommen zusätzlich bis zu 40 % Einkommensbonus. In Summe ist die Förderung bei 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, maximal bezogen auf förderfähige Kosten von 28.000 € pro Wohneinheit.
Förderfähige Serien in Neu-Ulm
Als BAFA-gelistet und damit grundsätzlich KfW-förderfähig gelten in unserem Sortiment: High Line, Premium Line Textil, Perfera, Emura.
Voraussetzungen & Antrag vor Auftrag
Auch in Neu-Ulm gilt bundesweit dieselbe Regel: Der KfW-Antrag muss vor der verbindlichen Auftragserteilung gestellt und die Zusage abgewartet werden. Die weiteren Voraussetzungen:
- Anlage wird primaere Heizung (>= 65 % des Waermebedarfs), vollstaendiger Ersatz der Altheizung
- BAFA-gelistetes Geraet (Carrier 38WHSH/38WH-Serie: gelistet)
- Bestandsgebaeude, Bauantrag > 5 Jahre
- Antrag VOR Auftragserteilung (Kauf mit aufschiebender Bedingung)
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) nur bei Ausbau der alten fossilen Heizung
- Einkommensbonus gestaffelt (bis 30.000 EUR zvE 40 %); Familienzuschlag: -10.000 EUR zvE je minderjaehrigem Kind
Den vollständigen Ablauf vom Antrag bis zur Auszahlung erklären wir Schritt für Schritt auf KfW-Förderung Klimaanlage 2026.
Fachbetrieb vor Ort in Neu-Ulm
Ein geprüfter Kälte-Klima-Fachbetrieb (Kälteschein Kategorie I, versichert) aus unserem Handwerkermeister-Netzwerk übernimmt die Montage in Neu-Ulm – aktuell u. a. Allaround Verdasol GmbH & Co. KG. Termin und Ablauf, inklusive der förderrelevanten Nachweisführung, bespricht Ihr Klimaspezialist im kostenlosen Beratungsgespräch mit Ihnen.
Häufige Fragen: KfW-Förderung Klimaanlage in Neu-Ulm
Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Klimaanlage in Neu-Ulm?
Wird die Klimaanlage als Luft-Luft-Wärmepumpe zur Hauptheizung (mindestens 65 % des Wärmebedarfs) und ist das Gerät BAFA-gelistet, ist über KfW 458 eine Grundförderung von 30 % möglich – mit Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Familienzuschlag insgesamt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (Stand ab 21. Juli 2026). Der genaue Zuschuss hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Welche Klimaanlagen sind in Neu-Ulm förderfähig?
Als BAFA-gelistet und damit grundsätzlich KfW-förderfähig gelten in unserem Sortiment: High Line, Premium Line Textil, Perfera, Emura. Voraussetzung bleibt in jedem Fall, dass die Anlage zur primären Heizung wird.
Muss der Förderantrag vor der Auftragsvergabe in Neu-Ulm gestellt werden?
Ja – das gilt bundesweit und damit auch in Neu-Ulm: Der KfW-Antrag muss gestellt und die Zusage abgewartet werden, bevor Sie Gerätepaket und Fachmontage verbindlich beauftragen. Ein Klimaspezialist bespricht die Reihenfolge kostenlos mit Ihnen.
Wer übernimmt die förderfähige Montage in Neu-Ulm?
Die Montage übernimmt ein geprüfter Kälte-Klima-Fachbetrieb aus dem Handwerkermeister-Netzwerk in Ihrer Region – aktuell u. a. Allaround Verdasol GmbH & Co. KG. Er dokumentiert auch die förderrelevanten Nachweise (u. a. für die Bestätigung nach Durchführung).