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Gasetagenheizung ersetzen: Wärmepumpe statt Gastherme – mit KfW-Zuschuss

Redaktion Deutsche Klimawerke · 6. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Gasetagenheizung ersetzen: Wärmepumpe statt Gastherme – mit KfW-Zuschuss

Wer eine Gasetagenheizung ersetzen möchte, muss nicht auf eine zentrale Heizungslösung für das ganze Haus warten: Eine Luft-Luft-Wärmepumpe lässt sich wohnungsweise nachrüsten – genau dort, wo heute die alte Gastherme hängt. Weil dabei eine funktionstüchtige fossile Heizung ausgebaut wird, kommt zur KfW-Grundförderung häufig noch der Klimageschwindigkeitsbonus hinzu.

Das Problem mit der Gasetagenheizung

Bei einer Gasetagenheizung hat jede Wohnung im Haus ihre eigene kleine Gastherme – meist im Bad, in der Küchennische oder auf dem Flur untergebracht. Das war jahrzehntelang praktisch, weil jede Partei ihren Verbrauch separat abrechnet und niemand von einer zentralen Heizanlage abhängig ist. Der Nachteil: Es gibt nicht eine Heizung, die irgendwann modernisiert wird, sondern so viele einzelne Thermen wie Wohnungen – und die meisten davon sind heute 15, 20 oder mehr Jahre alt.

Mit dem Alter der Geräte steigen Wartungsaufwand und Ausfallrisiko, während Gaspreis und CO2-Preis die laufenden Kosten Jahr für Jahr verteuern. Gleichzeitig braucht ein Austausch gegen eine neue Gastherme keinerlei Förderung – wer stattdessen elektrisch und effizient heizen möchte, muss aktiv umsteigen. Genau hier setzt eine Luft-Luft-Wärmepumpe an: Sie ersetzt die Gasetagenheizung dort, wo sie hängt, ohne dass am restlichen Haus etwas verändert werden muss.

Weil jede Wohnung ihre eigene Therme hat, können Eigentümer diese Entscheidung auch unabhängig von den übrigen Parteien im Haus treffen: Ein Austausch der Gasetagenheizung ist keine gemeinschaftliche Heizungssanierung, sondern eine Investition in die eigene Wohnung. Das macht den Umstieg planbarer, verlagert die Entscheidung aber auch vollständig auf Sie – inklusive der Frage, wo das neue Außengerät hin darf.

Die Luft-Luft-Wärmepumpe als wohnungsweiser Ersatz

Eine Split-Klimaanlage ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe: Sie entzieht der Außenluft Wärme und gibt sie über die Innengeräte an die Wohnräume ab – im Sommer läuft derselbe Kreislauf umgekehrt und kühlt. Anders als eine zentrale Wärmepumpe für das ganze Gebäude braucht sie keinen gemeinsamen Heizungsraum, keine neuen Steigleitungen und keine Abstimmung mit allen anderen Parteien im Haus: Ein Außengerät und ein bis mehrere Innengeräte genügen, um genau eine Wohnung zu versorgen.

Damit ist der Umstieg für Eigentümer einer einzelnen Wohnung oder eines Reihenhauses mit Gasetagenheizung realistisch planbar, ohne auf eine gemeinschaftliche Heizungssanierung des ganzen Hauses zu warten. Ob sich das im Einzelfall wirklich als Hauptheizung eignet, hängt vom Wärmebedarf der Wohnung ab – mehr dazu in Heizen mit der Klimaanlage.

KfW-458-Förderung: Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus

Wird die Luft-Luft-Wärmepumpe zur primären Heizung der Wohnung (mindestens 65 % des Wärmebedarfs) und ersetzt sie dabei die vorhandene Gasetagenheizung vollständig, greift die KfW-458-Förderung mit 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten. Weil dabei eine noch funktionstüchtige fossile Heizung ausgebaut wird, kommt in diesem Fall in der Regel zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % hinzu – zusammen also 30 % bis 46 % der förderfähigen Kosten, sofern der Ausbau der alten Gastherme entsprechend nachgewiesen wird. Ein möglicher Einkommensbonus kommt bei niedrigerem zu versteuerndem Haushaltseinkommen noch obendrauf.

Rechenbeispiel nur mit der Grundförderung (Klimabonus und Einkommensbonus hängen von individuellen Nachweisen ab, die wir hier nicht unterstellen): Für eine Wohnung mit zwei zu beheizenden Räumen kostet ein High-Line-Paket inklusive Fachmontage 6.500 €. Allein mit 30 % Grundförderung ergäbe sich rechnerisch ein Betrag von rund 4.550 € – mit zusätzlichem Klimabonus für den Ausbau der Gastherme liegt der geförderte Betrag noch einmal darunter. Beide Werte sind eine Orientierung, keine verbindliche Zusage.

Wichtig bei Eigentumswohnung: Das Außengerät braucht einen WEG-Beschluss

Wohnen Sie in einer Eigentumswohnung, gehört das Außengerät der Anlage rechtlich nicht allein Ihnen: Es hängt an der Fassade oder auf dem gemeinschaftlichen Grundstück und zählt damit als Gemeinschaftseigentum im Sinne des § 20 WEMoG. Der Einbau braucht deshalb einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, auch wenn Sie die Kosten allein tragen und die Wärmepumpe nur Ihre eigene Wohnung versorgt.

Seit der WEG-Reform ist dafür meist kein einstimmiger Beschluss mehr nötig, ein Mehrheitsbeschluss reicht in der Regel aus – trotzdem sollte der Beschluss eingeholt sein, bevor Sie Montagetermin und Förderantrag final planen, damit es hinterher keine Verzögerung gibt. Details zum Ablauf finden Sie in WEG-Beschluss fürs Außengerät.

Die richtige Reihenfolge: Antrag vor Auftrag

Bei der KfW-458-Förderung gilt unabhängig vom Anbieter dieselbe Reihenfolge – ein Kauf vor der Zusage kostet die Förderfähigkeit:

  1. Energieeffizienz-Expertin oder -Experten (EEE) einschalten und Wärmebedarf sowie Gerätewahl prüfen lassen
  2. KfW-Zuschussantrag im Portal stellen, inklusive Fachunternehmererklärung
  3. Zusage der KfW abwarten – erst danach verbindlich beauftragen
  4. Auftrag erteilen, Montagetermin vereinbaren, alte Gasetagenheizung fachgerecht demontieren lassen

Voraussetzungen im Überblick

Neben der richtigen Reihenfolge müssen für die KfW-458-Förderung folgende Punkte zusammenkommen:

  • Anlage wird primaere Heizung (>= 65 % des Waermebedarfs), vollstaendiger Ersatz der Altheizung
  • BAFA-gelistetes Geraet (Carrier 38WHSH/38WH-Serie: gelistet)
  • Bestandsgebaeude, Bauantrag > 5 Jahre
  • Antrag VOR Auftragserteilung (Kauf mit aufschiebender Bedingung)
  • Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) nur bei Ausbau der alten fossilen Heizung
  • Einkommensbonus gestaffelt (bis 30.000 EUR zvE 40 %); Familienzuschlag: -10.000 EUR zvE je minderjaehrigem Kind

Fehlt eine dieser Voraussetzungen – etwa weil der Wärmebedarf unter 65 % liegt oder das Gebäude noch keine fünf Jahre alt ist – bleibt die Investition trotzdem sinnvoll, nur eben ohne KfW-Zuschuss. In diesem Fall zählt stattdessen ausschließlich der Steuerbonus nach § 35a EStG für die Handwerkerleistung.

Alle Angaben zur KfW-458-Förderung in diesem Artikel sind eine unverbindliche Orientierung zum Reform-Stand ab 21. Juli 2026 und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie die konkreten Voraussetzungen und aktuellen Fördersätze für Ihre Wohnung immer individuell mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem -Experten und direkt bei der KfW.

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Häufige Fragen

Kann ich meine Gasetagenheizung einfach durch eine Klimaanlage ersetzen?

Technisch ja: Eine Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Klimaanlage) lässt sich pro Wohnung installieren, unabhängig von der Heizungsanlage der übrigen Parteien im Haus. Ob sie den Wärmebedarf Ihrer Wohnung ausreichend deckt, hängt von Dämmstandard und Auslegung ab – das sollte vor der Entscheidung geprüft werden, insbesondere wenn Sie eine KfW-Förderung anstreben.

Bekomme ich für den Austausch einer Gasetagenheizung den KfW-Klimabonus?

In der Regel ja, wenn die noch funktionstüchtige Gastherme dabei vollständig ausgebaut wird und die Wärmepumpe die primäre Heizung der Wohnung wird – genau dieser Fall ist der klassische Anwendungsfall für den Klimageschwindigkeitsbonus (16 % zusätzlich zur Grundförderung). Der Nachweis erfolgt über die Energieeffizienz-Expertin oder den -Experten im Rahmen des Förderantrags.

Brauche ich für das Außengerät wirklich einen WEG-Beschluss?

Ja, sobald das Außengerät an der Fassade oder auf dem gemeinschaftlichen Grundstück montiert wird, zählt es als Gemeinschaftseigentum – dafür braucht es einen Beschluss der Eigentümerversammlung, auch wenn nur Sie die Wärmepumpe nutzen und bezahlen. Details dazu im verlinkten Ratgeberartikel zum WEG-Beschluss.

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