KfW-Förderung: ergänzen statt ersetzen

Wie die KfW-Förderung für eine Klimaanlage als Heizung funktioniert, auch wenn die alte Heizung bleibt: 65-%-Bedingung, Fördersätze, Antrag vor Auftrag.
Kapitel
- 0:00Einstieg
- 0:06Ergänzen statt ersetzen
- 0:15Die 65-%-Regel
- 0:34Fördersätze
- 0:45Antrag vor Auftrag
- 0:55Frist
Abschrift
Neue Heizung, aber die alte soll bleiben? Das geht – und die KfW fördert es trotzdem.
Eine Klimaanlage als Luft-Luft-Wärmepumpe übernimmt künftig den Großteil der Wärme. Ihre bisherige Heizung bleibt als Reserve für die kältesten Tage.
Die Bedingung: Mindestens 65 % der Wärme, die Ihr Zuhause im Jahr braucht, kommen aus der Wärmepumpe. Gemeint ist die Wärmemenge übers Jahr – nicht die Wohnfläche. Weil die richtig kalten Tage selten sind, schafft das eine gut ausgelegte Anlage in der Regel.
Den Nachweis erstellt der Fachbetrieb.
Dafür gibt es 30 % Grundförderung. Wird eine alte Öl- oder Gasheizung ausgebaut, kommen 16 % Klimabonus dazu – und je nach Einkommen noch mehr.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst der Antrag, dann der Auftrag. Den Vertrag schließen Sie nur unter der Bedingung der Förderzusage. Montiert wird danach.
Und das Timing zählt: Ab dem 1. Februar 2027 sinken Förderhöchstbetrag und Klimabonus schrittweise. Wer vorher beantragt, sichert sich den vollen Rahmen. Wir prüfen Ihre Förderung kostenlos. Ein Klimaspezialist ruft Sie an.
Mehr dazu: Förderung für Ihr Haus berechnen
Ihre Fragen beantwortet ein Klimaspezialist
Kostenlos und unverbindlich: Ein Klimaspezialist ruft Sie an, bespricht Ihr Angebot und prüft die Förderung.
Kostenlose Beratung anfordern